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Grünes Licht für Beschaffung von COVID-19-Medikamenten

Eine Reihe von gesetzlichen Änderungen und Neuerungen, die  im Nationalrat gefasst wurden, betrafen Gesundheitsberufe und Themen der Gesundheitsvorsorge. Ein Großteil der Beschlüsse wurde in Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Pandemie gefasst.

Der Nationalrat sprach sich mehrheitlich dafür aus, dem Gesundheitsminister eine Ermächtigung zur Beschaffung von COVID-19-Medikamenten zu geben. Einstimmig fiel der Beschluss über Fristverlängerungen, um Personalengpässe aufgrund der Pandemie zu vermeiden.

Beschaffung von COVID-19-Medikamenten

Der Gesundheitsminister erhält mehrheitlich eine Ermächtigung für die Beschaffung von COVID-19-Medikamenten. Aktuell ist diese auf die Beschaffung über das “Joint Procurement” der EU beschränkt.

Da einige Arzneimittelhersteller aber nicht über das Beschaffungsprogramm der EU verkaufen, werden bilaterale Verträge nötig, weshalb die Einschränkung zur Beschaffung weniger restriktiv sein soll. Die Änderung soll rückwirkend mit 1. Dezember 2021 in Kraft treten, um die Verteilung von außerhalb des gemeinsamen Beschaffungsprozesses der EU angeschafften Produkte noch im Dezember zu ermöglichen.

In erster Linie würde die Impfung einen angemessenen Schutz vor einer Erkrankung bieten, strich Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein mehrmals dezidiert hervor. Medikamente seien daher keine Alternative zu Impfungen. Sie werden aber helfen, die Spitäler zu entlasten. Gerhard Kaniak (FPÖ) begrüßte grundsätzlich die Maßnahme, kritisierte aber, dass die Medikamente erst im klinischen Bereich und nicht früher eingesetzt werden sollen. Medikamente werden helfen, schwere Erkrankungen rechtzeitig abzufangen, erklärte Ralph Schallmeiner (Grüne). Die europäische Gemeinschaft und Solidarität werde unterlaufen, kritisierte Fiona Fiedler (NEOS) und appellierte, dass ein Grundstock an Medikamenten von der EU beschafft werden solle.

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